4a_293/2010: Doppelrelevante Tatsachen müssen im Eintretensstadium nur ausnahmsweise als wahrscheinlich erscheinen (amtl. Publ.)
Die Klägerin (Margherita Agnelli de Pahlen) klagte in Genf gegen eine Genfer Bank und eine luxemburgische Bank mit Zweigniederlassung in Genf auf Rechenschaftsablage über Bankbeziehungen mit ihrem verstorbenen Vater, Gianni Agnelli. Die luxemburgische Bank machte die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ratione loci geltend. Die Genfer Gerichte bejahten die Zuständigkeit nach LugÜ 5 Ziff. 5. Das BGer … weiterlesen