4A_432/2007: Luxuswagen sind keine Gegenstände des üblichen Verbrauchs (amtl. Publ.)
Nach dem Kauf eines Mercedes CL600 für etwas mehr als CHF 190’000 klagte der Käufer gegen zwei Unternehmen, DaimerChrysler mit Sitz in Schlieren bzw. in Stuttgart, vor einem Genfer Gericht auf Schadenersatz und Garantieleistungen. Alle Instanzen verneinten die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Für die zweite Beklagte hätte sich die Zuständigkeit allein auf LugÜ 13 ff. … weiterlesen