BR: Coronavirus: Befristeter Rechtsstillstand für die Reisebranche bis 30.9.2020
Gemäss einer Medienmitteilung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 einen befristeten Rechtsstillstand für die Reisebranche erlassen. Reisebüros können für Rückzahlungen nach einer Reiseannullation bis zum 30. September 2020 nicht betrieben werden. Der einschlägige Artikel lautet: Art. 1 Gegenüber einem Reiseveranstalter oder ‑vermittler gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1993 … weiterlesen