4A_317/2016: keine Rechtswirkungen der nicht eingetragenen Markenlizenz ggü. dem Erwerber der Marke
Das BGer hatte in der vorliegenden Auseinandersetzung zu beurteilen, welche Wirkungen einer nicht im Register eingetragenene Markenlizenz gegenüber dem Erwerber der Marke zukommen. Das BGer bestätigt dabei, dass die Lizenz ohne Registereintrag rein obligatorische Wirkung zwischen den Parteien des Lizenzvertrags hat und dem Erwerber der Marke nicht entgegengehalten werden kann, und zwar selbst dann nicht, … weiterlesen