4A_153/2011: Anforderungen an eine verjährungsunterbrechende Schuldanerkennungsurkunde iSv OR 137 II
Das BGer beurteilt ein Schreiben als ungenügend für eine verjährungsunterbrechende, urkundliche Schuldanerkennung iSv OR 137 II und hält dabei Folgendes fest: 3.1 Wird eine Forderung durch Ausstellung einer Urkunde anerkannt, ist die neue Verjährungsfrist stets die zehnjährige (Art. 137 Abs. 2 OR). Die Anforderungen an eine Schuldanerkennung im Sinne von Art. 137 Abs. 2 OR sind … weiterlesen