4A_210/2010: Längere strafrechtliche Verjährungsfrist (OR 60 II) bei Einstellung des Strafverfahrens bzw. Unterlassen eines Strafantrags; Reichweite der Verjährungseinrede (amtl. Publ.)
Im Rahmen eines Verfahrens betr. eine Verantwortlichkeitsklage fasst das BGer die Wirkung eines Strafverfahrens auf OR 60 II (längere strafrechtliche Verjährungsfrist für den Zivilanspruch) zusammen: Die Anwendung von OR 60 II ist auch durch eine rechtskräftige strafrechtliche Verfahrenseinstellung nur dann ausgeschlossen, wenn diese Einstellung darauf beruht, dass ein (objektives oder subjektives) Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist. Andernfalls bleibt … weiterlesen