1C_223/2015: Bund ist bezüglich der durch das obligatorische Schiessen verursachten Umweltbelastung nicht unmittelbarer Verursacher / Praxisänderung abgelehnt
Im Urteil vom 23. März 2016 beurteilte das BGer die Kostenverteilung im Zusammenhang mit der Altlastensanierung der Schiessanlage Hüntwangen, die stark mit Blei und Antimon belastet war. Mit Kostenverteilungsverfügung vom 16. Januar 2013 auferlegte das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL) die anrechenbaren Sanierungskosten von Fr. 188’522.– zu 16 % … weiterlesen