5A_740/2018: Beweismittel des Betreibenden im Rechtsöffnungsverfahren (frz.; amtl. publ. als BGE 145 III 160)
Im Entscheid 5A_740/2018 (amtl. publ. als BGE 145 III 160) stellte das Bundesgericht klar, dass der Betreibende den Nachweis, dass zu seinen Gunsten eine Schuldanerkennung mit der Qualität eines provisorischen Rechtsöffnungstitels besteht, in keinem anderen Beweismittel als der die Schuldanerkennung enthaltenen Urkunde selbst erbringen kann. Das Bundesgericht erinnert zunächst daran, dass das Rechtsöffnungsverfahren nur mit Bezug … weiterlesen