5A_163/2009: Kein Recht des Klienten auf Zeugnis des Anwalts (amtl. Publ.)
Der Anwalt, der sein Berufsgeheimnis verletzt, begeht gegenüber seinem Klienten eine Persönlichkeitsverletzung, wie das BGer bereits früher festgestellt hat. Im vorliegenden Fall hat das BGer entschieden, dass der Klient aus seinem Persönlichkeitsrecht gegenüber seinem Anwalt aber kein Recht auf Beweis ableiten kann, das den Anwalt dazu verpflichten würde, in einem Verfahren als Zeuge über Tatsachen … weiterlesen