2C_694/2009: Texas Hold’em ist ein Glücksspiel (amtl. Publ.)
Wie die Medien berichtet haben, hat das BGer das Pokerspiel in der Variante “Texas Hold’em” in einem ausführlich begründeten Urteil als Glücksspiel i.S.v. SBG 3 I qualifiziert. Es kam zum Schluss, dass bei dieser Pokervariante ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der überwiegend vom Zufall abhängt. Ein Turnier sei insgesamt als ein Spiel zu betrachten, weil … weiterlesen