9C_782/2011: keine Pflicht, den Vorbezug erst bei nachgewiesenem Eigentumserwerb auszuzahlen (amtl. Publ.)
Nach einem Vorbezug aus dem Pensionskassenguthaben zum Erwerb von Wohneigentum scheiterte der Kauf. Die Verkäuferin, die den Vorbezug als Anzahlung erhalten hatte, fiel in Konkurs; der Kaufinteressent erhielt lediglich einen Konkursverlustschein. Daraufhin klagte der Geschädigte gegen die Pensionskasse auf Zahlung des Betrags des Vorbezugs mit dem Argument, die Pensionskasse hätte den Vorbezug erst bei nachgewiesenem … weiterlesen