4A_278/2012: Herabsetzung einer überhöhten Maklerprovision (verneint für 3% auf einen VP von CHF 3.8 Mio.) (amtl. Publ.)
Nach OR 417 kann eine überhöhte Provision für den Nachweis einer Abschlussgelegenheit oder die Vermittlung eines Arbeitsvertrages oder Grundstückkaufes (auf Antrag des Schuldners) angemessen herabsetzen. In früheren Urteilen hat das BGer folgende Provisionen geschützt: 3% auf einen Verkaufspreis von CHF 1.7 Mio. (4C.121/2005 E. 4.2.2) CHF 492’000 = 3% (aber an der Grenze; 4C.362/1999 E. 4c) … weiterlesen