4A_189/2012: (hier) keine Rückwirkung von ZGB 216a auf ein altrechtliches unbefristetes Kaufrecht; bedingte Kaufrechte (amtl. Publ.)
Nach OR 216a dürfen Vorkaufs- und Rückkaufsrechte für höchstens 25 Jahre, Kaufsrechte für höchstens zehn Jahre vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt werden. Diese Bestimmung ist 1994 in Kraft getreten; zuvor konnten Kaufrechte unter Vorbehalt von ZGB 27 unbefristet vereinbart werden. Das BGer hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Einführung der höchsten Befristung auch … weiterlesen