9C_2/2012: BVG 53b (Teilliquidation) auf patronale Wohlfahrtsfonds analog anwendbar (amtl. Publ.)
Das BGer entscheidet im vorliegenden Fall die umstrittene Frage, ob nur noch Personalfürsorgestiftungen, die auf dem Gebiet der Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tätig sind, in den Anwendungsbereich von ZGB 89bis VI fallen, so dass auch BVG 53b (Teilliquidation) nur auf solche Stiftungen anwendbar wäre, oder ob auch patronale Wohlfahrtsfonds von der Verweisung von ZGB 89bis … weiterlesen