4A_228/2012: keine Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel im Rechtsmittelverfahren trotz Offizialmaxime (amtl. Publ.)
ZPO 229 III (Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel im Geltungsbereich der Untersuchungsmaxime bis zur Urteilsberatung) ist bei Verfahren mit Untersuchungsmaxime im Rechtsmittelverfahren entgegen der herrschenden Ansicht nicht analog anwendbar. Dies hat das BGer in einem Streit betr. Zusatzversicherungen entschieden: Si on lit l’art. 317 al. 1 CPC, on comprend qu’il régit de manière complète et autonome la possibilité … weiterlesen