SWITCH darf im Retailbereich aus aufsichtsrechtlicher Sicht für switchplus werben; vorbehalten bleibt das Wettbewerbsrecht (amtl. Publ.)
Die Stiftung SWITCH nimmt seit 1987 im Auftrag des BAKOM (gestützt auf AEFV 14a) die Zuteilung und Verwaltung von “.ch”-Domains wahr. 2009 gründete sie die Tochtergesellschaft switchplus, die Dienstleistungen rund ums Internet anbietet. switchplus ist eine sog. wholesale-Partnerin von SWITCH, kann also Dritten Domainnamen zuteilen und diese verwalten (AEFV 14c-quater). Das BAKOM hatte SWITCH auf … weiterlesen