1C_231/2012: Altlastensanierung: “Verursacher” umfasst weiterhin Verhaltens- und Zustandsstörer; Haftung des Rechtsnachfolgers (amt. Publ.)
Das vorliegende Urteil dreht sich um die Haftung des späteren Erwerbers eines Grundstücks für die Kosten der Altlastensanierung. Nach USG 32d trägt der Verursacher die Kosten für notwendige Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte. Zur Bestimmung des “Verursachers” stellen Rechtsprechung und Lehre stellen für die Umschreibung des Verursacherbegriffs auf den polizeirechtlichen Störerbegriff ab. … weiterlesen