4A_495/2012: Mieterausweisung im summarischen Verfahren nur bei klaren Fällen (amtl. Publ.)
Das BGer hält fest, dass die Anwendung der Grundform des summarischen Verfahrens auf eine Mieterausweisung gestützt auf kantonales Recht unzulässig ist. Die Vorinstanzen hatten angenommen, dass das Ausweisungsbegehren im summarischen Verfahren nach ZPO 248 lit. a und ZPO 252 ff. i.V.m. § 3 lit. f der Vollzugsverordnung SZ zum OR zu behandeln sei: Zwar sehe ZPO … weiterlesen