4A_688/2014: Pflicht des Arbeitnehmers bei der Anmeldung seiner Erfindung zum Patent mitzuwirken
Während des Arbeitsverhältnisses mit der B. AG war A. an einer Erfindung betreffend ein Kaffeekapselsystem beteiligt. Zwischen den Parteien war unbestritten, dass die Rechte dieser Erfindung der B. AG zustehen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wollte die B. AG die Erfindung in den USA zum Patent anmelden und ersuchte deshalb A. und die zwei weiteren Miterfinder, … weiterlesen