4A_198/2012: Verzicht auf Begründung eines im Dispositiv eröffneten Schiedsspruchs impliziert keinen Rechtsmittelverzicht
Im Entscheid 4A_198/2012 vom 14. Dezember 2012 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Partei implizit einen Rechtsmittelverzicht erklärt, wenn sie innert der vorgesehenen Frist keine Begründung des lediglich im Dispositiv eröffneten Schiedsspruchs verlangt. Der Einzelschiedsrichter eröffnete seinen Schiedsspruch wie in den Schiedsregeln des Basketball Arbitral Tribunal vorgesehen lediglich im Dispositiv. Keine der … weiterlesen