5A_83/2012: Haftung für Arrestschaden; Widerrechtlichkeit (amtl. Publ.)
Nach SchKG 273 haftet der Gläubiger dem Schuldner und Dritten für den aus einem ungerechtfertigten Arrest erwachsenden Schaden. Dabei ist nach herrschender Auffassung der Arresteinspracheentscheid für den Zivilrichter bindend. Das BGer bestätigt im vorliegenden Urteil diese Ansicht: Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Auffassung des Obergerichts, welches die Widerrechtlichkeit des Arrestes mit der Begründung bejaht … weiterlesen