2C_521/2012: Berner Burgergemeinden sind von der Steuerpflicht befreite Körperschaften (amtl. Publ.)
Im Entscheid hat das BGer festgehalten, dass Berner Burgergemeinden wie die übrigen “Gemeinden, die Kirchgemeinden und die anderen Gebietskörperschaften der Kantone sowie ihre Anstalten” (DBG 56 lit. c) von der Steuerpflicht befreit sind. Den Berner Burgergemeinden kommt im Unterschied zu den politischen Gemeinden keine eigentliche territoriale und auch keine steuerliche Souveränität zu und ihre Aufgabe besteht in … weiterlesen