5A_376/2012: Eingabe bei der sachlich oder funktionell unzuständigen Instanz; überspitzer Formalismus bejaht
Das BGer hält im vorliegenden Entscheid fest, dass eine Behörde, die zuwartet, bis sich ein verbesserlicher Fehler nicht mehr heilen lässt, und danach die Partei die Folgen dieses Fehlers tragen lässt, überspitzt formalistisch handelt. Konkret hatte das Bezirksgericht Horgen einen nicht vertretenen Beschwerdeführer nach Erhalt eines Rechtsmittels nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschwerde bei der … weiterlesen