4A_367/2012: (strenge) Auslegung des Begriffs der Diskriminierung i.S.v. BehiG 6 (amtl. Publ.)
Ein Genfer Kino hatte einer Person im Rollstuhl und ihren Helfern den Zugang zum (nicht behindertengerecht ausgestatteten) Kino unter Hinweis auf Sicherheitsvorschriften verwehrt. In der Folge klagten die abgewiesenen und Integration Handicap gegen den Kinobetreiber auf Zahlung einer Entschädigung und Feststellung einer Diskrimierung (BehiG 6). Das BGer hatte daher im vorliegenden Fall den Begriff der … weiterlesen