1B_222/2011: obligatorische Befristung der Sicherheitshaft (Rspr.-Änderung)
Die NZZ berichtet in ihrer heutigen Online-Ausgabe über das französisch-sprachige BGer-Urteil 1B_222/2011 vom 1. Juni 2011, wonach die Dauer der Sicherheitshaft gemäss neuer StPO in jedem Fall befristet werden muss, d.h. auch wenn zuvor Untersuchungshaft angeordnet worden ist. Der NZZ-Beitrag fasst zusammen: Die Befristung erfolgt auf maximal drei Monate (in Ausnahmefällen sechs Monate), wobei eine Verlängerung … weiterlesen