4A_66/2009: Rechtsmissbrauch durch verzögerte bzw. zweckwidrige Rechtsausübung im Arbeitsverhältnis
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis, das einen Anwendungsfall des Rechtsmissbrauchsverbots bejaht hatte: Gemäss dem Arbeitsvertrag eines nach Einzelleistung bezahlten Chefarzt war das Gehalt für Ferien im Lohn inbegriffen. Einige Jahre später wurde gerichtlich festgestellt, dass weder der Vertrag noch die einzelnen Abrechnungen Angaben zum Ferienlohnanteil enthielten. Dies ist grundsätzlich (aber nicht ausnahmslos, … weiterlesen