9C_422/2007: keine PE für internes Verfahren einer Pensionskasse (amtl. Publ.)
Es besteht kein Anspruch auf Parteientschädigung für Aufwendungen in einem Verfahren, das nicht einen hoheitlichen, rechtsgestaltenden Verwaltungsakt vorbereitet. Dies gilt zB für das Verfahren, das zu einem Einspracheentscheid nach dem kantonalen Gesetz über die Pensionskasse Basel-Stadt führt: Dieses Verfahren wirkt nicht rechtsgestaltend, sondern dient nur der internen Willensbildung der Vorsorgeeinrichtung. “Da jenes also keine verbindliche … weiterlesen