2C_222/2007: Nichteintreten auf eine Beschwerde (Doppelbesteuerung; Zwischenentscheid)
Das BGer tritt auf eine Beschwerde einer Liegenschaftenhändlerin nicht ein. Die Steuerverwaltung LU hatte die Beschwerdeführerin als interkantonale Liegenschaftenhändlerin beurteilt, die Erträge objektmässig und die Schuldzinsen proportional nach Lage der Aktiven verlegt; eine Verrechnung von im Kanton BG entstandenem Aufwandüberschuss mit Grundstückgewinn im Kanton LU wurde verweigert. Die Steuerverwaltung BE hatte die Gesellschaft demgegenüber als … weiterlesen