4A_602/2017: Praxisänderung zum Regress nach Art. 51 Abs. 2 OR und Art. 72 Abs. 1 VVG (amtl. Publ.)
Ein im Jahre 1928 geborene Passagierin stürzte in einem Bus als dieser unsanft anfuhr. Die Passagierin erlitt durch den Sturz einen Kompressionsbruch des dritten Lendenwirbels. Ihre Zusatzversicherung zur obligatorischen Grundversicherung (A. AG; Klägerin) bezahlte für halbprivate Zusatzleistungen vier Rechnungen. Die Busbetriebe waren bei der Genossenschaft B. (Beklagte) obligatorisch haftpflichtversichert. Die Zusatzversicherung (A. AG) klagte vor … weiterlesen