Swissmedic: Praxisänderung betreffend Publikation von Arzneimittelinformationen
Swissmedic wird laut einer Mitteilung vom heutigen Tag künftig darauf verzichten, Zulassungsinhaber von Arzneimitteln zu verpflichten, die Fach- oder Patienteninformation in einem Gesamtwerk zu publizieren. Diese Praxisänderung folgt dem BVGer-Urteil C‑6885/2008 vom 17. Juni 2011 (Swissblawg hat hier und hier darüber berichtet). Nach diesem Entscheid ist die gesetzliche Grundlage in Art. 16a VAM, wonach eine solche Publikation zu verlangt werden…