5A_1041/2017: Arrest an einem Gemeinschaftskonto / Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG)
…auseinander. Diese hatte argumentiert, dass bei einem Gemeinschaftskonto bzw. bei Gläubigersolidarität (Art. 150 OR) jeder Bankkunde je eine Forderung gegenüber der Bank habe. Da vorliegend der Arrestschuldner C als Mitinhaber des Gemeinschaftskontos eine eigene Forderung auf Auszahlung des gesamten Betrags gegenüber der Bank D habe, könne diese im gesamten Umfang verarrestiert, gepfändet und verwertet werden (E. 2.2). Das Bundesgericht erwog…