5A_58/2015: Art. 291 SchKG und Rechtsöffnung (amtl. Publ., frz.)
…des Kantons Waadt entschied zu Gunsten der Bank B. und verpflichtete A.A., den Schuldbrief zurückzuübertragen. Sollte sie dieser Anordnung nicht Folge leisten, wurde sie verpflichtet, stattdessen einen Betrag von CHF 1‘000‘000 an das Betreibungsamt zu bezahlen. Die Bank B. versuchte in der Folge, den Schuldbrief pfänden zu lassen, scheiterte aber mit dem Pfändungsbegehren, da der Schuldbrief an einen gutgläubigen Dritten…