FINMA: Strategische Ziele 2017 bis 2020

Die FINMA hat ihre strate­gis­chen Ziele für die näch­sten drei Jahre bekan­nt­gegeben. Fol­gende sieben Ziele ste­hen im Forder­grund: starke Kap­i­tal­isierung von Banken und Ver­sicherun­gen Förderung eines inte­gren Geschäftsver­hal­tens, ins­beson­dere bezüglich Bekämp­fung von Geld­wäscherei Entschär­fung des Too-big-to-Fail-Prob­lems durch Not­fallpläne und Res­o­lu­tion-Strate­gien Schutz von Gläu­bigern und Ver­sicherten im Finanz­markt Schaf­fung geeigneter Rah­menbe­din­gun­gen für inno­v­a­tive Geschäftsmod­elle Prinzip­i­en­basierte Reg­ulierung, soweit möglich aber äquiv­a­lent zu…

EBK: Performance Fee und Bezeichnung Kollektive Kapitalanlagen

Die EBK gibt ihren Entscheid betr­e­f­fend die “Per­for­mance Fee” und den Entwurf des Rund­schreibens betr­e­f­fend die Beze­ich­nung von kollek­tiv­en Kap­i­ta­lan­la­gen in die Anhörung. Aus dem Erläuterungs­bericht: “Die Eidg. Bankenkom­mis­sion (EBK) beab­sichtigt, in Zukun­ft auf die Reg­ulierung der „Per­for­mance Fee“ zu verzicht­en. Die Mark­t­teil­nehmer sollen kün­ftig über die Kri­te­rien entschei­den, wann und unter welchen Voraus­set­zun­gen eine erfol­gsab­hängige Kom­mis­sion erhoben wird. Die…

5A_202/2012: Ausschluss aus einer GwG-SRO; umfassende Vereinsautonomie der SRO

…erk­lärt hat­te. Prax­is­gemäss bejaht das BGer ein solch­es Inter­esse an der Über­prü­fung des Auss­chlusses trotz Aus­tritts, wenn der Vere­in das Auss­chlussver­fahren nicht als gegen­stand­s­los abschreibt, son­dern den Auss­chlussentscheid aufrechter­hält und wenn der AUs­geschlossene vor BGer das aktuelle und prak­tis­che Inter­esse an der Beschw­erde­führung dar­legt. Hier hat­te der Ver­mö­gensver­wal­ter vorge­bracht, der Auss­chluss habe neg­a­tive Auswirkun­gen auf seine Rep­u­ta­tion, u.a. weil Banken…

FINMA / Basel III: Anhörung zu Rundschreiben “Leverage Ratio” und “Offenlegung”

Im Zuge der Umset­zung des inter­na­tionalen Bankenstan­dards “Basel III” eröffnet die FINMA die Anhörung zu fol­gen­den zwei Rund­schreiben: Rund­schreiben “Lever­age Ratio” (Berech­nung der ungewichteten Eigen­mit­telquote) Rund­schreiben “Offen­le­gung” (Offen­le­gungspflicht­en betr­e­f­fend Eigen­mit­tel und Liq­uid­ität) Die Anhörung für die bei­den Rund­schreiben dauert bis 31. August 2014. Für aus­führlichere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.…

FINMA schliesst Untersuchung in Sachen Sulzer ab

…die Ever­est Beteili­gungs GmbH über­raschend eine Beteili­gung von über 31 Prozent an der Sulz­er AG offen­legte. Mit Ver­fü­gung im Jan­u­ar 2009 stellte die FINMA fest, dass die hin­ter der Ever­est ste­hen­den Inve­storen geset­zliche Offen­le­gungspflicht­en ver­let­zt hat­ten.  In ihrer Medi­en­mit­teilung zieht die FINMA sowohl ein generelles Faz­it für Banken und Effek­ten­händler in der Schweiz, als auch für Inve­storen. Zur Medi­en­mit­teilung der FINMA

A‑6503/2010: BVGer zum Begriff “beneficial owner”

USA-CH 10). Von beson­derem Inter­esse ist dieses Urteil, weil sich das BVGer darin aus­führlich mit dem Begriff des “ben­e­fi­cial own­er” auseinan­der­set­zt. Da der Aus­druck “ben­e­fi­cial­ly owned” im Staatsver­trag USA-CH 10 zwar ver­wen­det, aber nicht definiert wird, greift das BVGer für die Begriffs­bes­tim­mung u.a. auf das DBA USA-CH 96 zurück, wo der Wort­laut eben­falls ver­wen­det wird. Allerd­ings sei bei der Auslegung…

6B_83/2009: Strafzumessung, lex mitior, Entfernung von Strafregistereinträgen; gewerbsmässiger Betrug, Misswirtschaft und Widerhandlung gegen BankG

Mit Urteil vom 30. Juni 2009 (6B_83/2009) hob das Bun­des­gericht eine Entschei­dung des Kan­ton­s­gericht Schwyz auf, das den Beschw­erde­führer wegen gewerb­smäs­si­gen Betrugs, Mis­s­wirtschaft und Wider­hand­lung gegen Art. 46 Abs. 1 lit. f i.V.m. Abs. 2 BankG (Bankenge­setz) verurteilt hat. Das Kan­ton­s­gericht hat­te die Beru­fung abgelehnt und war der Auf­fas­sung, dass bei einem Ver­gle­ich zwis­chen dem alten und dem neuen Strafrecht…

4A_569/2010: fristlose Entlassung durch Bank wegen Falschangaben bei der Einstellung; Rechtzeitigkeit der Kündigung

Das BGer schützt die frist­lose Ent­las­sung eines Arbeit­nehmers wegen falsch­er Angaben vor der Ein­stel­lung. Der Arbeit­nehmer war ehe­ma­liger Mitar­beit­er ein­er Bank, wo er einen Lohn von rund CHF 100’000 bezo­gen hat­te. Er hat­te in der Zweignieder­las­sung Zürich die Auf­gabe, pri­vate und insti­tu­tionelle Kun­den zu akquiri­eren und zu betreuen. Dem neuen Arbeit­ge­ber gegenüber behauptete er, sich in ungekündigter Stel­lung mit einem…