EGMR-Urteil iS Stoll: Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt
…ist über den konkreten Fall hinaus bedeutsam. Es enthält Antworten auf die Frage, in welchem Mass die Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Vertraulichkeit des diplomatischen Verkehrs auch mit strafrechtlichen Mitteln schützen können, ohne dadurch die Meinungsfreiheit zu verletzen. In diesem Sinn wird das Urteil auch den Entscheid beeinflussen, ob Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) durch eine…