5A_907/2021: Verarrestierbarkeit von Austrittsleistungen und Altersleistungen aus einem Freizügigkeitskonto (FR; amtl. Publ.)
…eines Gestaltungsrechts zu verstehen ist. Folglich ist die Austrittsleistung fällig (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG) und damit beschränkt pfändbar (Art. 93 SchKG), wenn der Anspruchsberechtigte deren Auszahlung verlangt und diese auch tatsächliche erhält. Vor dem Antrag handelt es sich lediglich um eine Anwartschaft gegenüber der Freizügigkeitseinrichtung (E. 6.3.5). Im konkreten Fall bestätigte das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz…