4A_378/2017: Bonus als Gratifikation; Ermessen des Arbeitgebers
X. war bei der Z. SA als Verantwortliche für die Buchhaltung (responsable comptable) angestellt. Das monatliche Bruttogehalt betrug CHF 7’700. Der Arbeitsvertrag sah einen 13. Monatslohn sowie einen jährlichen Bonus von CHF 10’000 vor. Die Zahlung des Bonus hing von der Erreichung jährlich festgesetzter Ziele ab. Der Vertrag enthielt wörtlich folgende Klausel: “A ce salaire s’ajoute … weiterlesen