4A_142/2018 und 4F_18/2018: Passivlegitimation bei Entsendung innerhalb eines Konzerns; ohne Beschwerdeantwort keine Parteientschädigung
A. (Beschwerdeführer) war seit 1976 bei der C. mit Sitz in Stockholm (schwedische Konzerngesellschaft) angestellt. Die B. GmbH (Beschwerdegegnerin) ist wie die schwedische C. eine Tochtergesellschaft der niederländischen D. Die D. ist wiederum einer US-amerikanischen Konzernmutter unterstellt. Die B. GmbH und A. unterzeichneten eine Vereinbarung (Transfer Letter), worauf der Beschwerdeführer ab 1. Februar 1982 bei … weiterlesen