WEKO will Kfz-Bekanntmachung beibehalten
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am Montag, 15. Dezember 2014 in einem Grundsatzentscheid beschlossen, ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vom 21. Oktober 2002 (Kfz-Bekanntmachung) beizubehalten. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit der bestehenden Bekanntmachung hat sich die WEKO damit insbesondere gegen eine Anpassung an das europäische Recht bzw. die revidierte … weiterlesen