4A_271/2013: Folge der unterlassenen Kosteninformation durch Architekten (Präzisierung der Rechtsprechung)
Das BGer bestätigt im vorliegenden Urteil die auch ohne besondere Vereinbarung bestehende Pflicht, den Bauherrn (Auftraggeber) über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Unterlässt der Architekt wie im vorliegenden Fall die entsprechende Aufklärung, muss im Einzelfall festgestellt werden, welches konkrete Vertrauen der Bauherr in die Kosteninformationen des Architekten haben durfte. Das BGer hatte im früheren … weiterlesen