4A_507/2021 – Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung setzt eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung voraus
Das Bundesgericht bestätigte seine Rechtsprechung, wonach eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht handschriftlich unterzeichnet werden müsse, sondern entsprechende Vereinbarung auch in einem Briefwechsel getroffen werden könne. Vorausgesetzt sei indessen, dass die Vereinbarug ausdrücklich geschehe, mithin eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zu einer Gerichtsstandsklausel vorliege; unabhängig des verwendeten Mediums. Gegenstand war ein zwischen zwei Gesellschaften über E‑Mail abgeschlossener Beförderungsvertrag. Am … weiterlesen