4A_380/2013: Pflicht zur Durchführung eines aussergerichtlichen Vermittlungsverfahrens
Das BGer hält vorliegend fest, dass die Verpflichtung zur Durchführung eines aussergerichtlichen Vermittlungsverfahrens unter dem Vorsitz des Präsidenten der Ärztegesellschaft des Praxiskantons oder einer von ihm bezeichneten Person in einem Praxisübernahmevertrag keine Schiedsklausel darstellt, weil die staatliche Gerichtsbarkeit dadurch gerade nicht ausgeschlossen wird. Interessanter als diese Feststellung ist der Hinweis des OGer AG als Vorinstanz, dass die … weiterlesen