5D_101/2013: Fristwahrung bei Zahlungen ans Gericht (amtl. Publ.)
In einem Rechtsöffnungsverfahren setzte das Obergericht des Kantons Zürich dem Beschwerdeführer eine einmalige Nachfrist von 5 Tagen zur Leistung des Kostenvorschusses von CHF 300. Der Beschwerdeführer hatte gemäss den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz die Nachfristverfügung am 20. Februar 2013 entgegengenommen, so dass die Nachfrist am 25. Februar 2013 ablief (BGer. 5D_101/2013 vom 26. Juli 2013, … weiterlesen