5A_355/2012: auch nicht-LugÜ-Urteile (inkl. Schiedsentscheide) sind def. Rechtsöffnungstitel; jeweils kein eigenes Exequaturverfahren erforderlich (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Grundsatzentscheid war die doppelte Frage strittig, ob erstens ein ausländischer Schiedsentscheid einen definitiven Rechtsöffnungstitel (hier: als Arrestgrund von SchKG 271 Abs. 1 Ziff. 6) darstellt, und zweitens ob zuvor ein eigenes, kontradiktorisches Exequaturverfahren durchlaufen werden muss: Il s’agit de déterminer s’il est arbitraire, au sens de l’art. 9 Cst., de retenir que le juge du … weiterlesen