5A_335/2014: Art. 174 Abs. 2 SchKG, Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit
Im vorliegenden Entscheid des Bundesgerichts ging es um die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit bei Art. 174 SchKG. Gemäss dieser Bestimmung kann ein Entscheid des Konkursgerichts über die Konkurseröffnung innert zehn Tagen mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden. Die Rechtsmittelinstanz kann die Konkurseröffnung u.a. aufheben, wenn der Schuldner seine Zahlungsfähigkeit glaubhaft macht und … weiterlesen