5A_888/2012: Papier-Schuldbrief als Rechtsöffnungstitel für das Dritt-Grundpfandrecht (amtl. Publ.)
Das BGer hatte im vorliegenden, zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid zu beurteilen, ob ein Inhaberschuldbrief auch dann einen Rechtsöffnungstitel darstellt, wenn das Grundstück, auf dem der Inhaberschuldbrief lastet, vor der Betreibung veräussert worden war und der Erwerber als Drittpfandgeber die durch den Schuldbrief sichergestellte Forderung nicht selbst anerkannt hat (zB durch Übernahme der Schuld in … weiterlesen