5A_912/2013: Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit (Konkursaufhebungsverfahren)
Nach SchKG 174 II kann die Rechtsmittelinstanz die Konkurseröffnung aufheben, wenn der Schuldner seine Zahlungsfähigkeit glaubhaft macht und einer der Konkursaufhebungsgründe der Ziff. 1 bis 3 dieser Norm nachgewiesen wird. In diesem Zusammenhang — aber auch weitergehend, mit Bezug auf den Begriff der Zahlungsunfähigkeit, der auch ausserhalb des SchKG Bedeutung hat, z.B. bei OR 83 … weiterlesen