5A_688/2012: Beschwerdeberechtigung der Konkursverwaltung (verneint)
Das BGer fasst im vorliegenden Urteil seine Rechtsprechung zur Beschwerdeberechtigung der Konkursverwaltung zur Beschwerde an die kantonalen Aufsichtsbehörden bzw. das Bundesgericht zusammen. Grundsätzlich ist sie nur dann legitimiert, wenn sie Interessen der Konkursmasse und damit der Gesamtheit der Gläubiger geltend macht oder wenn sie fiskalische bzw. gebührenrechtliche Interessen wahrnimmt: 2.1 Ob sich eine Konkursverwaltung auf die … weiterlesen