5A_80/2013: keine Verwaltung von Grundstücken im Eigentum eines Drittansprechers
Das BGer bestätigt, dass die Verwaltung eines nach VZG 10 gepfändeten Grundstücks, das im Eigentum einer Drittansprecherin steht, durch das Betreibungsamt nicht in Betracht kommt; eine solche Massnahme erschiene vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens als unverhältnismässig. Daran ändert die Formulierung von 16 I VZG (“Das Betreibungsamt sorgt von Amtes wegen, solange die Pfändung besteht, für … weiterlesen