5A_492/2012: Gerichtsgebühr des Arrestgerichts nach GebV SchKG, nicht nach kantonalem Tarif (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Entscheid hatte das BGer die Kosten- und Entschädigungsfolgen im Rechtsmittelverfahren gegen Arresteinspracheentscheide zu beurteilen. Das OGer als Vorinstanz hatte festgehalten, dass für die Gerichtsgebühren in den gerichtlichen Summarsachen des SchKG seit Inkrafttreten der ZPO nicht mehr GebV SchKG 48 ff., sondern der kantonale Tarif massgebend sei: Das Obergericht (vgl. BlSchK 2011 S. 69 f.) … weiterlesen