Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten: Änderungen von OR, ZGB und ZPO
Der Bundesrat schlägt vor, nicht mehr wie früher geplant durch ein Spezialgesetz, sondern durch Änderungen des OR, des ZGB und der ZPO den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten zu regeln (vgl. den Entwurf, den zugehörigen Bericht, die Medienmitteilung und die Berichterstattung der NZZ). Finanzintermediäre müssen danach generell alle “ihnen zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit der Kontakt zum … weiterlesen