5A_325/2007: Auflösung einer Gesellschaft durch Zwangsverwertung eines Anteils
Der Liquidationsanteil des Ehemanns an einer Liegenschaft im Gesamteigentum der Ehegatten (einfache Gesellschaft) wurde gepfändet. Die Aufsichtsbehörde hat das Betreibungsamt angewiesen, die einfache Gesellschaft aufzulösen und den Erlös aus dem gepfändeten Liquidationsanteil an die Pfändungsgläubiger zu verteilen. Die kantonale Aufsichtsbehörde kam später auf Beschwerde eines Gläubigers zum Schluss, dass die Auflösung der einfachen Gesellschaft keiner … weiterlesen