5A_602/2012: Auslegung einer Grunddienstbarkeit; “normaler” Gebrauch eines Fahrwegs
Das BGer hatte im vorliegenden Urteil auszulegen, was “für den normalen Haus-[,] Guts- und Waldgebrauch” im Zusammenhang mit der Auslegung eines Fahrwegrechts (nach ZGB 738; dazu auch unseren Beitrag zum Urteil 5A_245/2012) bedeutet. Bei Errichtung der Dienstbarkeit wurden die berechtigten Grundstücke landwirtschaftlich genutzt und waren mit Ställen, Scheunen und Wohnhäusern überbaut. Das Fahrrecht wurde also … weiterlesen