4A_62/2011: Angemessene Dauer des arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbots; hier: sechs Monate
Das OGer AG hatte folgendes Konkurrenzverbot zu beurteilen: “Herr A verpflichtet sich, nach Beendigung dieses Arbeitsvertrages während drei Jahren (Art. 340a OR), sich jeder konkurrenzierenden Tätigkeit zu enthalten, insbesondere weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich … weiterlesen