5A_453/2016: Beispiel einer wegen Rechtsmissbrauchs nichtigen Betreibung
Im vorliegenden Urteil bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Betreibungen. Das Bundesgericht hielt zunächst fest, dass eine „Betreibung […] nur in Ausnahmefällen wegen Rechtsmissbrauchs nichtig [ist]“. Rechtsmissbräuchlich verhalte sich aber der Gläubiger, wenn er mit der Betreibung offensichtlich Ziele verfolge, die nicht das Geringste mit der Zwangsvollstreckung zu tun hätten. Da es aber … weiterlesen